AG Halle-Saalkreis, vom 12.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 27 F 1790/04 (SO)
Zur Kostenlast und Kostenverteilung bei Antragsrücknahme im FGG-Verfahren
OLG Naumburg, Beschluss vom 25.04.2005 - Aktenzeichen 8 WF 62/05
DRsp Nr. 2005/10661
Zur Kostenlast und Kostenverteilung bei Antragsrücknahme im FGG -Verfahren
»1. Die Tatsache der Antragsrücknahme im FGG -Verfahren ist für sich allein kein Anlass für eine Kostenentscheidung zu Lasten des Antragstellers.2. Eine Abweichung von der Regelkostenentscheidung des § 13 a Abs. 1FGG setzt voraus, dass der Antragsteller die Aussichtslosigkeit des Verfahrens von vornherein erkannt hat oder das Verfahren durch ein schuldhaftes Verhalten veranlasst worden ist.«