FG Niedersachsen, Urteil vom 27.01.2000 - Aktenzeichen 5 K 53/98
DRsp Nr. 2000/7718
Zurechnung von Einkünften aus VuV bei Nießbrauch
Wird minderjährigen Kindern schenkungsweise ein jederzeit widerrufbarer Nießbrauch eingeräumt, sind die Einkünfte aus VuV nicht den Kindern sondern dem Nießbrauchgeber zuzurechnen. Denn kann der Nießbrauchgeber den Nießbrauch jederzeit widerrufen, haben die Kinder keine gesicherte Rechtsposition, sodass ihnen keine Einnahmen zuzurechnen sind.