BFH vom 25.04.1995
IX R 41/92

Zuwendungsmißbrauch zugunsten eines minderjährigen Kindes

BFH, vom 25.04.1995 - Aktenzeichen IX R 41/92

DRsp Nr. 1997/8388

Zuwendungsmißbrauch zugunsten eines minderjährigen Kindes

Ein Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO liegt nicht vor, wenn Eltern ihrem minderjährigen Kind zivilrechtlich wirksam den Nießbrauch an einem Einfamilienhaus bestellen und das Kind - vertreten durch die Eltern - das Haus an fremde Dritte vermietet. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind deshalb dem Kind zuzurechnen.

Für die Praxis:

Das Vorliegen eines Gestaltungsmißbrauchs i.S.d. § 42 AO hat der BFH lediglich dann bejaht, wenn Eltern ein ihnen gehörendes Gebäude ihren Kindern unentgeltlich zur Nutzung überlassen und es dann zurückmieten, da derjenige, der ein Gebäude für eigene Zwecke benötigt, nicht einem anderen unentgeltlich ein Nutzungsrecht daran bestellt, um es anschließend entgeltlich zurückzumieten.