Autor: Senger-Sparenberg |
Wird im Rahmen eines schriftlichen Vorverfahrens nach § 331 Abs. 3 ZPO ohne mündliche Verhandlung durch Versäumnisurteil entschieden oder |
verhält sich im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 oder § 495a ZPO eine Partei passiv vergleichbar einer Terminssäumnis, |
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