BVerwG - Beschluss vom 18.02.2010
9 KSt 4.10
Normen:
RVG -VV Nr. 3104;
Fundstellen:
AGS 2010, 228
JurBüro 2010, 249
Vorinstanzen:
BVerwG, vom 21.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 9 A 73.07

Berechnung der Terminsgebühr aus der Summe der Einzelstreitwerte der verbundenen Verfahren bei Entstehung der Terminsgebühr vor Verbindung der einzelnen Verfahren

BVerwG, Beschluss vom 18.02.2010 - Aktenzeichen 9 KSt 4.10

DRsp Nr. 2010/6618

Berechnung der Terminsgebühr aus der Summe der Einzelstreitwerte der verbundenen Verfahren bei Entstehung der Terminsgebühr vor Verbindung der einzelnen Verfahren

Tenor

Die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 21. Dezember 2009 - BVerwG 9 A 73.07 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens.

Normenkette:

RVG -VV Nr. 3104;

Gründe

I