Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des 2. Zivilsenats des Kammergerichts vom 30. November 2011 aufgehoben.
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Berlin vom 16. Juni 2010 dahingehend abgeändert, dass die nach dem Beschluss des Landgerichts Berlin vom 11. März 2010 von der Antragsgegnerin an den Antragsteller zu erstattenden Kosten auf 728,10 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. März 2010 festgesetzt werden.
Der weitergehende Kostenfestsetzungsantrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Rechtsmittelverfahren hat der Antragsteller zu tragen.
Beschwerdewert: 313,56 €
I.
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