Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit betreffend das ergänzende Schutzzertifikat DE 102 99 048 wird für die Berufungsinstanz auf 30.000.000 € festgesetzt.
Der Senat hat den Streitwert für die Berufungsinstanz auf 30.000.000 € festgesetzt.
Die Klägerin zu 3 hat gemäß §
Nach §
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