BGH - Beschluß vom 17.09.2007
AnwZ (B) 83/06
Normen:
BRAO § 7 Nr. 9 ; ZPO § 91a ;
Vorinstanzen:
AnwGH Sachsen-Anhalt, vom 18.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 AGH 2/06

Kostenentscheidung nach Erledigung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens betreffend die Wiederzulassung eines in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts nach Ankündigung der Restschuldbefreiung

BGH, Beschluß vom 17.09.2007 - Aktenzeichen AnwZ (B) 83/06

DRsp Nr. 2007/19122

Kostenentscheidung nach Erledigung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens betreffend die Wiederzulassung eines in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts nach Ankündigung der Restschuldbefreiung

Normenkette:

BRAO § 7 Nr. 9 ; ZPO § 91a ;

Gründe:

I. Der Antragsteller war von 1989 bis 2002 als Rechtsanwalt zugelassen. 2002 wurde die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft widerrufen, nachdem der Antragsteller auf die Rechte aus seiner Zulassung verzichtet hatte.

Das Amtsgericht H. hatte mit Beschluss vom 16. August 2002 über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet und mit weiterem Beschluss vom 28. Juni 2007 - in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 3. Juli 2007 - festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach §§ 297, 298 InsO nicht vorliegen.