Die Revision gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 15. September 2011 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 23 ,80 € festgesetzt.
Der Kläger fordert von der beklagten Rechtsschutzversicherung die Freistellung von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem Bußgeldverfahren.
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