I. Die Klägerin nimmt die Beklagten aus einem Verkehrsunfall in Anspruch, an dem der Beklagte zu 1 als Fahrer eines bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherten PKW beteiligt war. Sie hat beantragt, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie 3.176,65 EUR nebst Zinsen sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 186,82 EUR zu zahlen. Die Klageschrift wurde beiden Beklagten am 22. Dezember 2005 zugestellt. Bereits am 2. Dezember 2005 hatte die Beklagte zu 2 der Klägerin einen Betrag von 2.700,16 EUR gezahlt. Die Parteien haben deshalb den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt.
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