Beispiel 8Rechtsanwalt R wurde Opfer eines Verkehrsunfalls. Gegen den Schädiger stellt er Strafantrag und wird als Nebenkläger zugelassen. Im gesamten Verfahren vertritt er sich selbst. |
Anders als in Strafsachen, in denen sich der Rechtsanwalt zwar selbst verteidigen kann, hierfür jedoch weder der Staatskasse noch einem anderen gegenüber einen Anspruch auf Ersatz von nach dem RVG bemessenen Gebühren und Auslagen hat, kann der als Nebenkläger zugelassene Rechtsanwalt, der sich selbst vertritt, die einem bevollmächtigten Rechtsanwalt zustehenden Gebühren und Auslagen erstattet verlangen.7)OLG Hamm, Beschl. v. 07.07.1999 - 2 Ws 179/99, JurBüro 2000, 474 = Rpfleger 1999, 565. Etwas anderes folgt nicht aus dem Beschluss des BVerfG vom 28.11.1983 (NJW 1984, 911). Dort hat das BVerfG lediglich entschieden, dass die Gegenmeinung nicht verfassungswidrig ist. |