6/17.10 Vertretung der Nebenklage in eigener Sache

Autor: Stollenwerk

Beispiel 8

Rechtsanwalt R wurde Opfer eines Verkehrsunfalls. Gegen den Schädiger stellt er Strafantrag und wird als Nebenkläger zugelassen. Im gesamten Verfahren vertritt er sich selbst.

Anders als in Strafsachen, in denen sich der Rechtsanwalt zwar selbst verteidigen kann, hierfür jedoch weder der Staatskasse noch einem anderen gegenüber einen Anspruch auf Ersatz von nach dem RVG bemessenen Gebühren und Auslagen hat, kann der als Nebenkläger zugelassene Rechtsanwalt, der sich selbst vertritt, die einem bevollmächtigten Rechtsanwalt zustehenden Gebühren und Auslagen erstattet verlangen.7)

7)