Autor: Stollenwerk |
Durch die Verfahrensgebühr werden insbesondere folgende Tätigkeiten des Rechtsanwalts abgegolten:
Akteneinsicht, |
Beiordnungsantrag, Antrag auf Bestellung zum Pflichtverteidiger, |
Beratung des Auftraggebers, |
Beschwerden, sofern sie vergütungsrechtlich keine besonderen Angelegenheiten darstellen, |
Gefängnisbesuche, |
Gespräche mit Angehörigen, Ermittlungsbehörden,2) Gericht,3) Sachverständigen, Zeugen, |
Entwerfen einer Verteidigungsstrategie, |
Erinnerungen, sofern sie vergütungsrechtlich keine besonderen Angelegenheiten darstellen, |
Ermittlungstätigkeit (z.B. von Zeugen), |
Haftbeschwerde und Haftprüfung (Antrag), |
Informationsaufnahme (weitere) und Informationsbeschaffung, |
Kostenfestsetzungsantrag, |
Notizen, |
Beratung über die Aussichten eines noch einzulegenden Rechtsmittels, |
Rechtsmittel (Einlegung beim iudex a quo), |
Schriftverkehr außerhalb und innerhalb des Verfahrens,4) |
Anträge auf Berichtigung des Urteils oder eines Beschlusses, |
Tätigkeiten im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs (ohne "Verhandlung"), |
Tatortbesichtigung, |
Teilnahme an Ermittlungshandlungen, |
Vorbereitung des Privatklageverfahrens (ohne Sühnetermin), |
Vorbereitung von anderen als Hauptverhandlungsterminen, |
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