Autorin: von Einem |
Als Nachteilsausgleiche kommen insbesondere in Betracht (Aufzählung nicht abschließend):
Tabelle 1: Nachteilsausgleiche bei Merkzeichen B
Vorschrift | Nachteilsausgleich |
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§§ | Kostenlose Beförderung einer Begleitperson im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr (ausgenommen Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen) |
Oranger Parkausweis, allerdings nur bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen (siehe Mandatssituation 7/2.6) |
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