Muster

Autorin: von Einem

Als Nachteilsausgleiche kommen insbesondere in Betracht (Aufzählung nicht abschließend):

Tabelle 1: Nachteilsausgleiche bei Merkzeichen B

Vorschrift

Nachteilsausgleich

§§  228 ff. SGB IX

Kostenlose Beförderung einer Begleitperson im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr (ausgenommen Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen)

§  46 Abs.  1 StVO

Oranger Parkausweis, allerdings nur bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen (siehe Mandatssituation 7/2.6)

Letzte redaktionelle Änderung: 10.03.2022