Streitig ist, ob die Aufwendungen aus Anlass einer Unterbringung eines an Legasthenie erkrankten Kindes in einem Internat sowie der dorthin unternommenen Fahrten zwecks Abholung in die Familienwohnung und zurück als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) abzugsfähig sind, und insbesondere ob hierbei die Gesetzesänderung des durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 23.09.2011 neu eingefügten Absatzes 4 des § 33 EStG in Verbindung mit §
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