OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 01.03.2001
S 0179 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 01.03.2001 (S 0179 A) - DRsp Nr. 2008/80580

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 01.03.2001 - Aktenzeichen S 0179 A

DRsp Nr. 2008/80580

Mustersatzung für Sportvereine

Der Landessportbund Hessen e. V. hat in Zusammenarbeit mit dem HMdF und der OFD eine Mustersatzung für Sportvereine sowie eine Mustersatzung für Mehrsparten-Sportvereine erstellt. Diese Satzungen erfüllen die formellen Erfordernisse des § 60 AO. Es bestehen daher keine Bedenken gegen die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft i. S. d. §§ 51 ff. AO wegen Förderung des Sports; wenn ein Verein seine Satzung an die als Anlagen bei gefügten Mustersatzungen anpasst und die tatsächliche Geschäftsführung den Satzungsbestimmungen entspricht.

Dieser Rdvfg. liegen die HMdF-Erlasse vom 28.11.2000 und 05.01.2001 - S 0171 A - 15 - II A 11 - zugrunde.

Anlage 1

MUSTERSATZUNG

für Sportvereine

Satzung

§ 1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR

1. Der Verein führt den Namen:

und hat seinen Sitz in:

Er wurde am . . . gegründet und soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen werden.

2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

§ 2. ZWECK UND GEMEINNÜTZIGKEIT

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke'' der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.

2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: