OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 09.04.2001
S 0171

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 09.04.2001 (S 0171) - DRsp Nr. 2008/80588

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 09.04.2001 - Aktenzeichen S 0171

DRsp Nr. 2008/80588

Senioren- und Nachbarschaftshilfevereine, Tauschringe und Zeitbörsen

I. In den letzten Jahren sind zunehmend Vereine in Erscheinung geboten, deren Mitglieder kleinere Dienstleistungen verschiedenster Art gegenüber anderen Vereinsmitgliedern erbringen (z. B. kleinere Reparaturen, Hausputz, Kochen, Babysitting, Nachhilfeunterricht, häusliche Pflege). Für die geleistete Arbeit erhält das Vereinsmitglied (,,aktives Mitglied'') regelmäßig ein Entgelt, das entweder in einer finanziellen Vergütung oder einer Gutschrift auf einem von dem Verein für das aktive Mitglied geführten Konto besteht. Die Vergütung bemißt sich in der Regel nicht nach dem materiellen Wert der erbrachten Dienstleistung, sondern nach der hierfür aufgewendeten Zeit und kann entweder als finanzielle Gutschrift oder als Zeitgutschrift geleistet werden (z. B. 2 Punkte pro Arbeitsstunde). Die Gutschriften können von dem Mitglied eingelöst werden, wenn es selbst die Hilfsdienste des Vereins in Anspruch nimmt.

Die Vereine treten meistens unter folgenden Bezeichnungen auf: Nachbarschaftshilfe, Seniorengenossenschaft, Seniorenhilfe, Talentemarkt, Tauschbörse, Tauschkreis, Tauschring, Zeitbörse, Zeittausch, LETS (,,Local Exchange Trading System'').