Autorin: von Einem |
Nach - auch formloser Antragstellung - beauftragt die Pflegekasse den MDK oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt.
Der Ablauf der Begutachtung ist in §
Der Besuch ist dem Antragsteller rechtzeitig mit Datum und einem Zeitfenster von maximal zwei Stunden anzugeben. Dabei sind der antragstellenden Person auch der Name und die berufliche Qualifikation des Gutachters anzugeben. Ist eine gesetzliche Betreuung eingerichtet, ist auch diese zu informieren (Nr. 3.2.2.1 BRi).
In §
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