Sachverhalt

Autor: Hennig

Die im Jahr 1959 geborene Sabine Schneider lebt in einem Pflegeheim in Köln. Sie leidet an einer ausgeprägten cerebralen Stoffwechselstörung. Bei ihr besteht Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegegrad 5. Der GdB ist mit 100 festgestellt. Die Merkzeichen H, B, G, aG und RF sind ihr zuerkannt und im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Das Merkzeichen Bl ist hingegen noch nicht festgestellt worden. Die behandelnden Ärzte attestieren Frau Schneider, dass sie blind sei, obwohl weder das Augenlicht vollständig fehlt noch eine gleichzusetzende verminderte Sehschärfe nachweisbar ist. Jedoch besteht nach ärztlicher Auffassung aufgrund der Stoffwechselerkrankung im Gehirn eine mangelnde Sinneswahrnehmung, die einer Blindheit gleichzusetzen ist.