Verfahrensrechtliche Handhabung

Autorin: von Einem

Das Merkzeichens RF wird von den örtlich zuständigen Versorgungsbehörden zuerkannt. Gegen eine Ablehnungsentscheidung bestehen die Rechtsmittel des Widerspruchs und der nachfolgenden Klage.

Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag selbst ist bei Vorliegen des Merkzeichens RF beim "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" zu beantragen. Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Datum der Zuerkennung des Merkzeichens RF. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragstellung berücksichtigt werden.

Letzte redaktionelle Änderung: 09.03.2021