II. Sachverhalt

Autor: Grziwotz

Der Vorgang ist in der notariellen Praxis ein Standardfall: Ein 95-jähriger Großvater schenkte seinen beiden Enkeln mit notariell beurkundetem Vertrag jeweils Wertpapiere im Wert von 219.000 €. Außerdem übertrug er am selben Tag, dem 13.06.2017, an seinen Sohn (= Vater der beiden Enkel) ein Mehrfamilienhaus. Zwei Monate später, am 15.08.2017, focht der Großvater die Schenkung an die beiden Enkelkinder an. Er begründete dies damit, dass er vor der Beurkundung mehrere Monate lang intensiv durch den Sohn überwacht und weitgehend isoliert worden sei. Am Abend vor dem Notartermin sei er zudem von seinem Sohn längere Zeit "bearbeitet" worden. Beim Notar habe er erstmals vom Inhalt der abzuschließenden Verträge erfahren. Erst in einem nachfolgenden Termin bei der Bank habe er dann die Übertragung der Wertpapiere nicht mehr durchgeführt.