Autor: Grziwotz |
Der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf ein notarielles Nachlassverzeichnis besteht auch dann, wenn bereits ein privates ausgehändigt wurde.7) Die Kosten des Nachlassverzeichnisses muss er allerdings in Höhe seiner Pflichtteilsquote mittragen, da es sich bei ihnen um eine Nachlassverbindlichkeit handelt. Die Aufnahme des Nachlassverzeichnisses löst eine 2,0-Gebühr aus (
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