Sachverhalt

Autor: Grziwotz

Frieda Müller lebt mit ihrer ebenfalls verwitweten Schwester Paula Schmid zur wechselseitigen Unterstützung zusammen. Die Kinder von beiden wohnen aus beruflichen Gründen weit entfernt. Hinsichtlich der jeweiligen Bankkonten (weiteres Vermögen ist nicht vorhanden) bestehen bereits wechselseitige Kontovollmachten sowie zusätzliche Kontovollmachten zugunsten der jeweiligen Kinder. Beide möchten, dass insbesondere bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer notwendig werdenden Pflege, die jeweilige Schwester über die Einwilligung bzw. Nichteinwilligung zu ärztlichen Maßnahmen sowie auch über einen Behandlungsabbruch und die Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen entscheiden kann.

Letzte redaktionelle Änderung: 01.08.2022