Verfahrensrechtliche Handhabung

Autorin: von Einem

Es bestehen keine verfahrensrechtlichen Besonderheiten. Eine Ablehnungsentscheidung ist zunächst im Vorverfahren zu überprüfen. Gegen einen Widerspruchsbescheid kann sodann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. Noch nicht abschließend geklärt ist, ob behindertenrechtliche Feststellungen der Versorgungsverwaltung im einstweiligen Rechtsschutz vor dem Sozialgericht geklärt werden können (vgl. dazu Einführung 7/2.10).

Letzte redaktionelle Änderung: 10.03.2022