Kurzüberblick

Autor: Klatt

Im Alter stellt sich manchmal auch die Frage, wie der Lebensunterhalt sichergestellt werden kann. Bei Selbständigen ist teilweise überhaupt keine Alterssicherung vorhanden und bei abhängig Beschäftigten hängt es von der Erwerbsbiographie und der konkreten Lebenssituation ab, ob die Rente ausreicht. In solchen Fällen muss im Zweifel auf Sozialhilfe in Form der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurückgegriffen werden.

Die Rechtsgrundlagen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung finden sich im vierten Kapitel des SGB XII in §§  41 ff. SGB XII. Darüber hinaus sind in §§  43a ff. SGB XII besondere Verfahrensvorschriften für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vorgesehen. Zu betrachten ist in diesem Zusammenhang auch immer die Verwertbarkeit von etwaig vorhandenem Vermögen (§  90 SGB XII).

Letzte redaktionelle Änderung: 14.10.2019