Autorin: Jördens |
Sollte die Pflege des hilfsbedürftigen Ehepartners irgendwann doch nicht mehr zu Hause zu gewährleisten sein, schließt sich der Umzug in eine Pflegeeinrichtung an. Folgende Konstellationen sind denkbar:
Der bislang pflegende Ehepartner verbleibt zuhause, |
beide Ehepartner ziehen gemeinsam in die Pflegeeinrichtung. |
Wird Beihilfe bezogen? |
Können die Kinder zur Deckung der Kosten beitragen? |
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