LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 20.04.2011 (L 13 SB 69/11 B ER)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 22. März 2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. I. Der [...]