LAG Köln, vom 12.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 815/12
ArbG Köln, vom 07.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 8077/10
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Anpassung der Betriebsrente bei Verlagerung des operativen Geschäfts innerhalb des KonzernsAnspruch der Arbeitnehmer auf angemessene Ausstattung einer sog. Rentnergesellschaft
BAG, Urteil vom 15.09.2015 - Aktenzeichen 3 AZR 839/13
DRsp Nr. 2016/1235
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Anpassung der Betriebsrente bei Verlagerung des operativen Geschäfts innerhalb des KonzernsAnspruch der Arbeitnehmer auf angemessene Ausstattung einer sog. Rentnergesellschaft
1. Die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage einer anderen Gesellschaft als der Versorgungsschuldnerin bei der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2BetrAVG aus Rechtsscheinhaftung kommt nur dann in Betracht, wenn der erforderliche Rechtsschein durch dem Versorgungsschuldner zurechenbare Erklärungen oder Verhaltensweisen begründet wurde.2. Ein Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente kann sich, wenn die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers der Anpassung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2BetrAVG entgegensteht, ausnahmsweise aus § 826BGB ergeben. Denkbar ist ein solcher Schadensersatzanspruch, wenn der konzernangehörige Arbeitgeber sein operatives Geschäft innerhalb des Konzerns überträgt und dort die wirtschaftlichen Aktivitäten weitergeführt werden.Orientierungssätze:
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