Autor: Kramer |
Während in Kapitel 11 Prozesssituationen behandelt wurden, in welchen der Angeklagte bemüht ist, jetzt in der Hauptverhandlung seine aktuelle Darstellung vor Gericht anzubringen, steht in Kapitel 12 gerade die umgekehrte Interessenlage im Vordergrund: Es geht darum, wie damit umzugehen ist, wenn sich der (spätere) Angeklagte schon vor der Hauptverhandlung in diversen Situationen - sei es bei der Polizei, gegenüber dem Staatsanwalt oder Bekannten - vorschnell geäußert hat, was er im jetzigen Verfahrensstadium bedauert und als nachteilig betrachtet. Die Gründe, die zu voreiligen Geständnissen oder zumindest zu in sich widersprüchlichen oder gar widerlegten Einlassungen führen, sind vielfältiger Natur, beispielsweise:
Überrumpelung, |
Selbstüberschätzung, |
Fehleinschätzung der Beweis- oder Rechtslage, |
Konzentrationsmängel oder situative Gleichgültigkeit, |
echte Reue, die aber im weiteren Verfahren Selbstschutzreflexen weicht. |
Testen Sie "Portal Strafprozessrecht" jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|