Autor: Conen |
Kurzüberblick
Fehlende formelle und materielle Voraussetzungen nach § 110a StPO für einen VE-Einsatz können Verwertungsverbote nach sich ziehen. |
Ein Verwertungsverbot kann auch daraus resultieren, dass ein VE gegen einen Beschuldigten eingesetzt wird, der bereits von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat oder sich in Haft befindet.1) |
Ist dem Beschuldigten im Ermittlungsverfahren bereits Gelegenheit zum rechtlichen Gehör gegeben worden, bei der er von seinem Schweigerecht Gebrauch machte, ist der Einsatz eines VE gegen ihn hiernach unzulässig.2) |
Sachverhalt
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