13.2.1 Einsetzung eines VE gegen Beschuldigten, der von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat

Autor: Conen

Kurzüberblick

13.22

Fehlende formelle und materielle Voraussetzungen nach § 110a StPO für einen VE-Einsatz können Verwertungsverbote nach sich ziehen.

Ein Verwertungsverbot kann auch daraus resultieren, dass ein VE gegen einen Beschuldigten eingesetzt wird, der bereits von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat oder sich in Haft befindet.1)

Ist dem Beschuldigten im Ermittlungsverfahren bereits Gelegenheit zum rechtlichen Gehör gegeben worden, bei der er von seinem Schweigerecht Gebrauch machte, ist der Einsatz eines VE gegen ihn hiernach unzulässig.2)

Sachverhalt