20.2.7 Der falsche Angeklagte

Autor: Weise

Kurzüberblick

20.80

Nach Erlass des Eröffnungsbeschlusses kann dieser weder widerrufen noch zurückgenommen werden.40)

Auch eine Änderung ist - abgesehen von der Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten - unzulässig.41)

Das Hauptverfahren ist in diesem Fall zu terminieren und der Angeklagte ggf. freizusprechen.

Sachverhalt