Auf die Revisionen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 27. Februar 2012 aufgehoben und das Verfahren eingestellt, soweit die Angeklagten jeweils hinsichtlich der sichergestellten letzten Anpflanzungen verurteilt worden sind; insoweit fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse zur Last.
2.Soweit die Angeklagten im Übrigen verurteilt worden sind, wird das Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben
a)auf die Revision der Staatsanwaltschaft,
b)auf die Revisionen der Angeklagten T. sowie P. insofern, als diese wegen der Taten 3. bis 8. verurteilt worden sind, und
c) 3. 4.
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