Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil wendet sich die Revision des Angeklagten, die auf Verfahrensrügen und die Sachrüge gestützt ist. Mit der Sachrüge hat das Rechtsmittel teilweise Erfolg.
I. Nach den Feststellungen überfiel der Angeklagte am 25. Februar 1997 eine Sparkassenfiliale in Nürnberg, bedrohte drei Bankangestellte mit einer Spielzeugpistole und erhielt so 32.070 DM.
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