Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.
Das Amtsgericht Gießen hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr unter Wirkung eines berauschenden Mittels (Cannabis-THC) zu einer Geldbuße von 1.000 Euro verurteilt, Ratenzahlung gewährt und ein Fahrverbot für die Dauer von drei Monaten ab Rechtskraft des Urteils verhängt.
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