LG Darmstadt, vom 08.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 129/15
Aktivlegitimation des Geschädigten nach Abtretung von Ansprüchen auf Verdienstausfall an den Arbeitgeber oder eine KrankentagegeldversicherungAnforderungen an die Darlegung eines HaushaltsführungsschadensGrundsätze für die Bemessung des Schmerzensgeldes
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.10.2018 - Aktenzeichen 22 U 97/16
DRsp Nr. 2018/16582
Aktivlegitimation des Geschädigten nach Abtretung von Ansprüchen auf Verdienstausfall an den Arbeitgeber oder eine KrankentagegeldversicherungAnforderungen an die Darlegung eines HaushaltsführungsschadensGrundsätze für die Bemessung des Schmerzensgeldes
1. Hat der Geschädigte Ansprüche auf Verdienstausfall, die ihm gegen den Schädiger zustehen, ausdrücklich an Arbeitgeber oder Krankentagegeld-Versicherung abgetreten, verliert er diesen Anspruch. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die von diesen erbrachten Leistungen nach der normativen Schadensberechnung auf den Ersatzanspruch anzurechnen wären.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Portal Strafprozessrecht" abrufen.
Testen Sie "Portal Strafprozessrecht" jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.