1.
Auf die Revision des Angeklagten K. L. wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23. November 2007 aufgehoben
a)
im gesamten Strafausspruch gegen diesen Angeklagten mit den zugehörigen Feststellungen;
b)
im Ausspruch über den Verfall von Wertersatz; dieser entfällt.
2.
Auf die Revision der Angeklagten G. L. wird das genannte Urteil
a)
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