Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 21. Juli 2011 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte im Fall II. 3 der Urteilsgründe (Verkehrsunfall vom 27. März 2005) des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig ist.
2.Die weiter gehende Revision wird verworfen.
3.Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
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