BGH, Beschluß vom 21.10.2008 - Aktenzeichen 3 StR 459/08
DRsp Nr. 2008/21163
Anforderungen an die Nebenklägerrevision
Bei einer Revision des Nebenklägers bedarf es grundsätzlich der Mitteilung, dass das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer zum Anschluss als Nebenkläger berechtigten Gesetzesverletzung angefochten wird.