BGH - Beschluß vom 21.10.2008
3 StR 459/08
Normen:
StPO § 400 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NStZ-RR 2009, 57
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 24.06.2008

Anforderungen an die Nebenklägerrevision

BGH, Beschluß vom 21.10.2008 - Aktenzeichen 3 StR 459/08

DRsp Nr. 2008/21163

Anforderungen an die Nebenklägerrevision

Bei einer Revision des Nebenklägers bedarf es grundsätzlich der Mitteilung, dass das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer zum Anschluss als Nebenkläger berechtigten Gesetzesverletzung angefochten wird.

Normenkette:

StPO § 400 Abs. 1 ;

Gründe: