Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Landgerichts Kassel vom 19.08.2016 -
Die zulässige weitere Beschwerde des Beschuldigten A, die sich gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts Kassel vom 19.08.2016 wendet, hat in der Sache Erfolg und führt zur Aufhebung des angegriffenen Beschlusses und des Haftbefehls des Amtsgerichts Kassel vom 19.07.2016.
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