I.
Gegen die Beschuldigte ist ein Ermittlungsverfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung anhängig. In diesem hat die 1. große auswärtige Strafkammer des Landgerichts Bochum am 27. September 2000 zunächst angeordnet, dass zu der Frage, ob aus psychiatrischer Sicht zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand der Beschuldigten im Sinn der §§ 20, die Unterbringung der Beschuldigten zur Beobachtung in dem Westfälischen Zentrum für Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn erforderlich sei, ein ärztliches Gutachten eingeholt werden soll. Mit der Erstattung des Gutachtens hat sie den Arzt für Psychiatrie Leitenden Landesmedizinaldirektor i.R. Dr. med. Achim T. beauftragt. Nach Anhörung des Sachverständigen hat die Strafkammer durch den angefochtenen Beschluss die Unterbringung der Beschuldigten angeordnet. Hiergegen wendet sich die Betreuerin der Beschuldigten mit ihrer sofortigen Beschwerde. Die Generalstaatsanwaltschaft hat beantragt, den angefochtenen Beschluss aufzuheben.
Testen Sie "Portal Strafprozessrecht" jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|