I.
Die Klägerin hat aus einem gekündigten Leasingvertrag über eine Apothekeneinrichtung den Beklagten zu 1) als Leasingnehmer und den Beklagten zu 2) als Bürgen auf Zahlung von rückständigen Leasingraten und Schadensersatz in Anspruch genommen. Die Kündigung hatte sie ausgesprochen, nachdem der Beklagte zu 1) mit der Zahlung von zwei Leasingraten in Verzug geraten war. Im Kündigungsschreiben vom 15.07.1997 bezifferte sie ihre Forderungen (sinngemäß) wie folgt:
1. Rückstände nebst Zinsen sowie Schadensersatz aus pVV
Bruttoleasingrate Juni 1997: 8.452,50 DM
8,5 % Zinsen p.a. vom 01.06.-15.07.1997: 89,81 DM
Bruttoleasingrate Juli 1997: 8.452,50 DM
8,5 % Zinsen p.a. vom 01.07.-15.07.1997: 29,94 DM
Rücklastschriftkosten: 25,00 DM
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17.049,75 DM
2. Kündigungsschaden
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