An das Amtsgericht...
... (Anschrift)
Strafsache
gegen...
wegen gefährlicher Körperverletzung
Az. ...
Die Verteidigung beantragt gem. § 238 Abs. 2 StPO festzustellen, dass der Zeuge Z gem. § 53a StPO zu belehren ist.
Begründung:
Der Vorsitzende hat den Zeugen Z nicht gem. § 53a StPO belehrt. Er hat die Belehrung abgelehnt, da eine solche gesetzlich nicht vorgesehen sei. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft führte in der Verhandlung aus, dass ein Verweigerungsrecht nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht bestehe.
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