Der Betroffene ist durch rechtskräftige Urteile des Amtsgerichts Bonn vom 26.04.2000 und 09.08.2000 in den Verfahren
Mit einem an den Präsidenten des Landgerichts Bonn gerichteten Antrag vom 04.07.2002 beantragte der Beschwerdeführer "gemäß dem Datenschutzgesetz" Akteneinsicht in die Vollstreckungsverfahren
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