Das Rechtsmittel wird auf Kosten des Angeklagten als unzulässig verworfen.
I.
Der Angeklagte wurde durch Urteil des Amtsgerichts Velbert vom 12. Juli 2011 wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 10 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil wendet sich der Angeklagte mit der Berufung.
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