Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
2.Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
I.
Die Beschwerdeführerin richtet sich als Prozessbevollmächtigte gegen die sitzungspolizeiliche Anordnung, im Gerichtssaal wegen der gegenwärtig andauernden Covid-19-Pandemie eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen.
II.
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Annahmegründe nach §
Die Beschwerdeführerin legt insbesondere nicht dar, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite von Art. 12 Abs. 1 GG grundlegend verkannt haben könnte (vgl. BVerfGE 103,
Testen Sie "Portal Strafprozessrecht" jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|