Das Landgericht hat den Beschwerdeführer und den früheren Mitangeklagten S. wegen "Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge" in Tateinheit mit sechsfachem Mord und zweifachem Mordversuch zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und ausgesprochen, daß die Schuld der Angeklagten besonders schwer wiegt.
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