In dem Strafverfahren wird gemäß §§ 99, 100 Abs. 1, Abs. 3 S 2, §§ 162, 169 Abs. 1 S 2 StPO für die Zeit vom 01. Januar 2010 bis zum 30. Oktober 2011 die Beschlagnahme des beim Anbieter Fa. Facebook GmbH, Hamburg, mit dem Dienst "Facebook.com" und "Facebook.de" (Provider) vorgehaltenen und gespeicherten Facebook Benutzerkontos mit der Kennnummer
a)jeweils ein- und ausgehenden elektronischen Nachrichten ("Messages") und Chats des Angeklagten nebst Attachments (von dem bezeichneten Benutzerkonto an andere Adressen und "Freunde" im Netzwerk abgesandte sowie an die jeweilige nachbezeichnete Adresse gerichtete elektronische Nachrichten ("Messages") und Chats,
b)bereits in den jeweiligen Postfächern und beim Anbieter "Facebook" unter dem Benutzerkonto gespeicherte Informationen und Nachrichten ("Messages") bzw. "Chats", gleichgültig ob diese bereits einmal abgerufen worden sind oder nicht, sowie
c) d)
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