Das Landgericht hat die Angeklagten wegen "gemeinschaftlicher Geiselnahme" zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Mit ihren Revisionen rügen die Angeklagten die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Die Rechtsmittel haben mit einer Verfahrensrüge Erfolg. Mit Recht beanstanden alle Angeklagten (wobei die entsprechende Rüge des Angeklagten C. dem Gesamtzusammenhang der Ausführungen unter Ziffer III. auf den letzten vier Seiten der Revisionsrechtfertigung zu entnehmen ist), daß das Landgericht ihren Beweisantrag auf Vernehmung der Zeugin M. mit rechtsfehlerhafter Begründung zurückgewiesen hat. Dem liegt folgendes zugrunde:
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