Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vom 22. Mai 2018 in der Gestalt der Haftfortdauerentscheidung des Landgerichts Berlin vom 18. September 2018 wird verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
I.
Testen Sie "Portal Strafprozessrecht" jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|