BGH - 01.03.1955 (1 StR 441/54) - DRsp Nr. 1996/15527
BGH, vom 01.03.1955 - Aktenzeichen 1 StR 441/54
DRsp Nr. 1996/15527
Bei der Verlesung ärztlicher Atteste über Körperverletzungen ist die Verlesung solcher teile unzulässig, die sich nicht auf die Bezeugung einer Körperverletzung beschränken, sondern sich auf andere Vorgänge beziehen, die den Gegenstand der ärztlichen Wahrnehmung anläßlich der Untersuchung bildeten, wie etwa Angaben des Verletzten über den Verlauf der Tat oder den Zustand der Kleidung im Zeitpunkt der Untersuchung.